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In den Monats-Kolumnen schreiben Mitarbeiter der dem BCS angeschlossenen Organisationen Kommentare zu aktuellen Zeitfragen.




von Dr. Daniel Regli, Präsident Familienlobby Schweiz


Der Mutterleib ist bekanntlich der gefährlichste Ort auf dieser Welt. Schätzungsweise 50 Millionen Kinder werden jährlich abgetrieben. Noch keine Generation der Weltgeschichte hat sich einen solchen Massenmord zu Schulden kommen lassen. Tragisch ist, dass es in diesem Fall nicht grausame Diktatoren und ihre willigen Helfer sind, die die unwillkommenen Massen exekutieren. Nein, dieses Mal sind es Menschen wie Du und ich. Millionen Mütter und Väter, Ärzte und Krankenschwestern, Sozialarbeiter und Hebammen, Pharmaproduzenten und Apotheker morden die kleinen Wunderwerke, die im mütterlichen Schutzraum heranwachsen. 

Natürlich wehren sich der Zeitgeist und seine Helfershelfer gegen das Wort ‚ermorden’. Ihre Wortwahl ist Selbstbetrug par excellence. Sie sprechen von:

Schwangerschaftsunterbruch… als ob man sie später wieder fortsetzten könnte!!

„Ich habe es wegmachen lassen?“ … das unpersönliche ‚ES’  soll darüber hinwegtäuschen, dass die Zellen schon bei der ersten Teilung das Potenzial einer ganzen Person enthalten.

Mit der Fristenregelung, die den straflosen Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche erlaubt, haben wir uns von den Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches weit entfernt:  

STGB Art. 112 Mord: Handelt der Täter besonders skrupellos, sind namentlich sein Beweggrund, der Zweck der Tat oder die Art der Ausführung besonders verwerflich, so ist die Strafe lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

STGB Art. 113 Totschlag: Handelt der Täter in einer nach den Umständen entschuldbaren heftigen Gemütsbewegung oder unter grosser seelischer Belastung, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Man hört von Frauen, die ihr Kind abtreiben lassen, um dem Vater eins auszuwischen. Was sonst, als ‚besonders verwerflich’ soll dies sein? Es handelt sich um Mord.

Dass viele Frauen bei unerwünschten Schwangerschaften unter ‚grosser seelischer Belastung’ stehen, ist unbestritten. Die meisten dieser Frauen sind (zumindest in der Schweiz) mitschuldig an dieser Belastung. In diesen Fällen wäre also von vorsätzlicher Tötung zu sprechen. 

Wir sind eine barbarische Gesellschaft. Die Geschichte und später auch der dreieine Gott werden über uns richten. Die bitteren Früchte unserer schlechten Taten allerdings lassen nicht auf sich warten. Sie wachsen und wuchern sofort im Leben der Täter und leider auch der Opfer. Die Versächlichung des Kindes im Mutterleib hat fatale Folgen. Wenn das Baby auf der Welt ist, kann es von der Gesellschaft nicht im Nu zur wertvollen Person erklärt werden. Es bleibt Manövriermasse, die dem Selbstbestimmungsrecht der Eltern nachgeordnet wird.

So schiebt man die ‚Sache Kleinkind’ flugs in Krippen und Horte ab. Irgendwelche Programme zur Frühförderung sollen dort schnellstens eine leistungsfähige Persönlichkeit entstehen lassen. Dann geht’s in die reformhysterische Volksschule, in welcher eine Horde von permissiven Sexualpädagogen nur darauf wartet, die Kinder zu verderben (Weltwoche Nr. 47/10, S. 44-45). Im Rahmen des Lehrplans 21 sollen die Kleinen möglichst früh jegliche Spielarten der Auto-, Hetero- und Homo-Sexualität erlernen.

Auch erhalten die Schweizer Schulkinder Gedankenanstösse, um herauszufinden, ob sie eventuell in einem falschen Körper stecken könnten. Sollte dem so sein, servieren ihnen staatlich bezahlte Sozialberater/-innen als willkommene Lösung flugs eine von der Krankenkasse bezahlte Geschlechtsumwandlung.

Wie kann ein ehemals frommes und streitbares Volk wie die Eidgenossen seine Nachkommen einer solchen Todesspirale aussetzen?! Längst sollte klar sein, dass das 68er-Lied von der befreiten Sexualität eine pure Lüge ist. Sie führt die Nachfolger keineswegs ins erhoffte Lebensglück, sondern in Schuld, Sucht und Einsamkeit. 

Der Weg der Liebe definiert sich total anders! Wer in Ehe und Familie das Richtige tun will, kommt um aufopfernde Hingabe und treuen Verzicht nicht herum. Kinder wollen vor allem eines: dass sich die Eltern ihnen verschenken. Dass sie Zeit, sehr viel aufmerksame Zeit mit ihnen verbringen. Dass sie ihnen Urvertrauen und Wert vermitteln. Dass sie mit ihnen das Leben entdecken und lernen. Kinder wollen nicht ab- und herumgeschoben werden. Sie wollen nicht in modernen Gefangenenkolonnen mit den andern Krippenkindern durch die Strassen trotten. Sie wollen nicht in überfüllten Krippen mit überfordertem Personal Überlebensstrategien einüben. Sie wollen nicht frühgedrillt werden, um einmal etwas zu gelten in der Leistungsgesellschaft. Sie wollen Familie!! Sie wollen leben!!

Ach, die vielen, die falsch eingespurt sind! Doch Spurwechsel sind möglich. Menschen, die in die falsche Richtung laufen, können umkehren. Dazu braucht es die Hilfe des dreieinen Gottes. Aufgabe des Kirchenpersonals ist es, den Fehlgeleiteten die Vergebung und die Befreiung Gottes zu vermitteln. Dass viele Pfarrerinnen und Pfarrer, vor allem die reformierten, ein pures 68er-„Evangelium“ verkünden und natürlich nicht helfen können, macht die Sache nicht einfach. Wer aber den Weg der Freiheit und der Liebe finden und gehen will, wird diese Wölfe im Schafpelz entlarven und sich von ihnen abwenden. Gott wird es richten, dass sie gute Hirten finden, die imstande sind, sie zu frischen Wassern und auf grüne Wiesen zu führen (Psalm 23).

 

 



von Beatrice Gall, Geschäftsführerin Zukunft CH, www.zukunft-ch.ch  

In Winterthur hat vor kurzem der Elektrofachmarkt Saturn eröffnet. „Geiz ist geil!" lautet die Werbeparole des Konzerns, die schon seit Jahren in Deutschland und nun auch in der Schweiz auf Werbeflächen gross zu lesen und im Rundfunkt und Fernsehen zu hören und zu sehen ist. In Winterthur war in der gross angelegten Werbekampagne zu lesen: „Nun ist Geiz auch in Winterthur geil!" In den Zeitungen und auf Plakaten war die Botschaft nicht zu übersehen. Nur auf den Winterhurer Stadtbussen suchte man sie vergeblich. Der Stadtrat hatte sich nämlich gegen die Werbung des Elektrofachmarktes entschieden. Die Werbung hätte die „quantitativen und qualitativen Anforderungen" nicht erfüllt, die für eine Vollwerbung auf den Bussen nötig gewesen wäre, war im Winterthurer Stadtanzeiger vom 7. September 2010 zu lesen. Dahinter steht, wie ein Blick auf die Berichterstattung vermuten lässt, eine Diskussion um das Wort „geil". 

Eine mutige Entscheidung des Stadtrates in einer Zeit, in der es fast selbstverständlich geworden ist, dass man sich für alles und jeden verkauft. Doch der Winterthurer Stadtrat hat sich Gedanken über den zweifelhaften Slogan des Konzerns Saturn gemacht, sich gegen den Mainstream gestellt und damit die 60‘000 Franken ausgeschlagen, die die Stadt für die Werbung auf den Bussen bekommen hätte und die sicherlich ein schöner Batzen für die Kassen der Stadt gewesen wären. Es wäre schön, wenn noch mehr diese Courage hätten, z.B. der der Winterthurer Stadtanzeiger selbst, der zwar über die Entscheidung des Stadtrates berichtet hatte, aber der direkt auf den folgenden Zeitungsseiten ein vierseitiges Inserat von Saturn abdruckte, was einer gewissen Ironie gleichkam.

Erstaunlich war, dass es in der Berichterstattung der Zeitung ausschliesslich um die Problematik des Wortes „geil" ging. Denn problematisch ist nicht in erster Linie dieses einzelne Wort, sondern vielmehr die komplette Grundaussage des Slogans. „Geiz ist geil!" vermittelt, dass Geiz etwas Positives sein soll. Das ist es aber nicht! Ganz im Gegenteil! Hier wird etwas völlig verdreht. Geizig sein bedeutet knausrig, habgierig und kleinlich zu sein. Und Geiz ist (im Gegensatz zu Sparsamkeit) eine Eigenschaft, nach der man als Einzelner und auch als Gesellschaft gerade nicht streben sollte. Denn die negativen Auswirkungen werden wir sonst - jeder Einzelne! - sehr bald zu spüren bekommen (z.B. weniger Hilfsbereitschaft Bedürftigen gegenüber, weniger Nächstenliebe, etc.).

Bei dem Werbeslogan von Saturn wird Geiz als Wert hochstilisiert, den es zu leben und dem es nachzueifern gilt. Ich für meinen Teil möchte das nicht und hoffe, dass sich andere Menschen ebenso dagegen entscheiden.

 



Von Beat Schmid, lic.theol., Vater von sechs Kindern, Mitarbeiter www.ig3plus.ch

Schweizer Politiker wollen die Präimplantationsdiagnostik (PID) in beschränktem Umfang zulassen. Embryonen, die ausserhalb des Mutterleibes gezeugt werden, sollen nach dem Willen des Bundesrats selektioniert werden. Ungeeignetes “Material“ soll tiefgefroren werden, damit es für Forschungszwecke zur Verfügung steht. Wie diese menschenverachtende Methode bereits heute ohne gesetzliche Grundlage von Ärzten gefördert wird, zeigt folgender Erfahrungsbericht:
 
Für die erneute Gutsprache der Invalidenrente musste der 21-jährige S.S. (Name der Redaktion bekannt) sich ärztlich untersuchen lassen. Weil die Ursache seiner körperlich und geistigen Behinderung (Invaliditätsgrad 50%) nicht eruiert werden konnte, wurde seinen Eltern eine genetische Abklärung im Institut für Medizinische Genetik der Universität Zürich empfohlen. Bei der Anmeldung versicherte man ihnen, dass das erste Gespräch nur zur Beratung diene und dabei noch keine Entscheidungen getroffen würden. Kaum hatte im Oktober 2008 das Beratungsgespräch begonnen, erklärte der Arzt (Name der Redaktion bekannt) den Eltern, dass er bei S.S. drei Dismorphien (äusserliche Auffälligkeiten) feststelle und einen Schaden im Erbgut für wahrscheinlich halte.

Verwundert über diesen raschen Bescheid, fragten die Eltern den Arzt, warum bisher keiner der zahlreichen namhaften Professoren und Spezialisten, die ihren Sohn bis dahin untersuchten, diese angeblichen Auffälligkeiten bemerkt und eine solche Diagnose gemacht habe. Sie wussten, dass die meisten sogenannt gesunden Menschen bis zu sieben Dismorphien aufweisen ohne dass jemand auf einen Chromosomendefekt schliesst.

Der Arzt entgegnete wirsch, dass die Entwicklungsneurologen in solchen Fällen kaum eine Ahnung hätten und nur die Genetiker Bescheid wüssten. Es müsse jetzt bei S.S. eine Blutentnahme für die DNA-Untersuchung gemacht werden. Falls sich dann ein Chromosomendefekt herausstellen sollte und eine gewisse Möglichkeit der Weitervererbung bestünde, dürften die drei Schwestern von S.S. nie ungeschützten Geschlechtsverkehr haben. Beim Kinderwunsch müssten sie sich im Ausland mit der PID behandeln lassen. So könnte dafür gesorgt werden, dass sie keine Kinder mit einer Behinderung bekommen würden.

Als die Eltern dagegen einwandten, dass alle fünf Geschwister von S.S. sich normal entwickelten und auch in der weiteren Verwandtschaft nirgends eine ähnliche Behinderung aufgetaucht sei, nervte sich der Mediziner und meinte, dass Eltern, die keine Chromosomenuntersuchung durchführen liessen, sich schuldig machen würden. Solche Eltern seien von der Angst geleitet und Angst sei noch immer ein falscher Ratgeber gewesen. Die PID sei ein Segen, weil sich drei von vier Ehepaaren wegen ihren behinderten Kindern scheiden liessen. Nur die Behindertenorganisation "insieme" lehne die PID ab, weil sie die Behinderungen in pathologischer Art verherrliche. Diese Leute hätten die Ansicht, dass am besten alle Menschen Trisomie 21 haben sollten, um glücklich zu sein.

Mit diesem massiven Angriff und der Schuldzuweisung hatten die ratsuchenden Eltern nicht gerechnet. Noch bevor sie sich fassen konnten, doppelte der Arzt mit der Drohung nach, dass grosse Krankenkassen bei Frauen, die Geschwister mit einer Behinderung hätten, die Zusatzversicherungen verweigern würden. Kurzerhand legte er Nadeln und Röhrchen bereit, um die Blutentnahme bei S.S. durchzuführen. Während der zweistündigen “Beratung“ hatte der Arzt es nicht für nötig befunden, S.S. auch nur ein einziges Mal anzusprechen. So ergriff er auch jetzt den Arm von S.S., ohne ihn um sein Einverständnis zu fragen. Überrumpelt von dieser rücksichtslosen Zielstrebigkeit, gelang es den Eltern nur mit grosser Mühe, den Arzt an der Blutentnahme zu hindern. 

Tief erschüttert über soviel Arroganz verliess Familie S. das Spital. Sie waren um die Erfahrung reicher geworden, dass es offenbar Mediziner gibt, denen es vor allem darum geht, möglichst viel “Menschenmaterial“ für ihre Selektions- und Forschungsmethode zu bekommen. Dafür scheuen sie sich nicht, Vereinbarungen zu übergehen, fragwürdige Diagnosen abzugeben, Kollegen die Fachkompetenz abzusprechen und massiven psychischen Druck auf Angehörige auszuüben. Die PID wird für Menschen mit einer Behinderung und ihre Familien fatale Folgen haben.





von Dr. Markus Schildknecht, Leiter Gebet für die Schweiz, www.gebet.ch

Raymond J. Bär, Verwaltungsratspräsident der Bank Julius Bär in Zürich, hat den Politikern wie auch den Zeitungslesern [1] in der Schweiz flächendeckend seine Sicht der Schweiz kundgetan.  Unter dem Titel ‚Vom belächelten Auslaufmodell zur respektierten Ausnahme‘ beschreibt er die Grundlagen und positiven Konsequenzen des Schweizerischen Naturells.

Als Kern der wirklich bemerkenswerten Geschichte und Entwicklung der Schweiz beschreibt er das konservative Bergler-Naturell der Schweiz, das im Kern liberal ist. Auf der Grundlage des Liberalismus hätte sich die Ausnahmeerscheinung Schweiz entwickelt. Die dargestellte positive Sicht der Schweiz ist ein wohltuender Kontrapunkt in der vielfach nur negativ gezeichneten Situation der Schweizerischen Gegenwart. Vieles, was heute als Schwäche gebrandmarkt wird, hat sich in der längerfristigen geschichtlichen Perspektive als grosse Stärke herausgestellt.

So gut die Analyse der Gegenwart auch ist, so sehr unterschlägt sie das wahre Fundament der positiven Entwicklungen in der Schweiz. Sicher war der Liberalismus die treibende politische Kraft bei der Gründung des heutigen Bundesstaates. Der Liberalismus allein kann aber die Ausnahmeerscheinung nicht erklären. Vielmehr waren es die im christlichen Glauben verwurzelten politischen und wirtschaftlichen Exponenten, die einen Staat nach den biblischen Wertmassstäben aufzubauen begannen. Eine liberale Grundhaltung – die Achtung der Freiheit des Menschen aufgrund seiner von Gott gegebenen Würde – ist ein wesentlicher Teil des christlichen Weltbildes, das sich schon dadurch vom sozialistischen Weltbild unterscheidet.

Die Menschen in der Schweiz waren und sind nicht besser oder schlechter als in anderen Nationen. Doch Gott hat es in Seiner Gnade gefallen, der Schweiz als Nation christliche Zeichen zu geben:

Die Entstehung als Eidgenossenschaft (Eid = Verpflichtung unter Anrufung Gottes und in Verantwortung vor IHM) – der Rütlischwur, der Bundesbrief

Die Grundlage des heutigen Staatswesens – die Bundesverfassung mit der Präambel ‚Im Namen Gottes des Allmächtigen’

Die Kennzeichnung – das Christuskreuz als Wappen 

Der Ausdruck – die Hymne (Aufruf zum Gebet in Freiheit), der Eidgenössische Dank-, Buss- und Bettag, der Fünfliber (dominus providebit)

Die Zeichen erinnern die Schweizer und die Autoritätsträger im Staat an Christus und ihre Verantwortung vor Gott. Eine Verantwortung, die sich aus der erlebten Gnade durch die Zuwendung und den Schutz Gottes zu unserem Land ergibt. Dies ist das wahre Fundament der Ausnahmeerscheinung Schweiz. Halten wir uns das in Erinnerung und tragen wir auch in Zukunft Sorge dazu!

[1] Tageszeitungen vom 10. August 2010




von Christoph Keel, Geschäftsführer Human Life International, www.human-life.ch

Es ist schon einige Zeit her…. Ich war an eine Hochzeit eingeladen. Ein junger Mann mit Down-Syndrom hatte auf der Bühne sein Keyboard aufgestellt, klopfte seine Sprüche und unterhielt die ganze Hochzeitsgesellschaft in einer Art und Weise, die absolut herzerwärmend war. Das Publikum nahm ihn ernst und er das Publikum. Der bekannte Funke ist übergesprungen. So steigerte sich die Stimmung immer mehr. Am Schluss dirigierte er den ganzen Saal. Keiner von den „Normalen“ vor ihm oder nach ihm hat die Leute so gut unterhalten. Menschen mit Downsyndrom erbringen u.a. auch phantastische Leistungen. Betrachten Sie beispielsweise einmal die Bilder des Malers Markus Weber 

Die ganze Schweiz freut sich im Moment an der Sendung „Üsi Badi“ und findet die sechs behinderten Leute sehr sympathisch.

Selten zwar, aber immerhin ab und zu finden sich auch in Pendlerzeitungen nachdenkenswerte Artikel. So geschehen am letzten Freitag, 30. Juli 2010: : „Mehr Abtreibungen bei Downsyndrom“. Da heisst es unter anderem, dass 80-92% aller Kinder mit der Diagnose Down-Syndrom abgetrieben würden…

Roman Manser von der Hochschule für Heilpädagogik in Zürich meinte: Das sei bedauerlich: «Erst die Vielfalt menschlicher Existenzen macht unsere Spezies doch so interessant.» Der Artikel löst eine Welle von Online-Kommentaren aus. Die Mehrheit findet es völlig ungerechtfertigt, dass solche Menschen einfach „ausgesondert“ werden.

Das Hauptproblem, selbst für betroffene Eltern, scheint nicht so sehr die Mehrbelastung infolge der Behinderung zu sein, sondern die gedankenlosen und menschenverachtenden Kommentare von x-beliebigen Passanten. 

Meine Fragen zum 1. August: Sind wir bereit, auch Behinderten Heimat zu geben? Sind wir bereit, den Reichtum der Behinderten anzunehmen. Leisten nicht Behinderte einen unverzichtbaren Beitrag daran, dass unser Gesellschaft das menschliche Mass nicht verliert und auch die Gesunden immer wieder merken, was wirklich wichtig im Leben ist? Haben wir genügend Zivilcourage, abschätzige Kommentaren über Behinderte in der Oeffentlichkeit, an unserem Arbeitsplatz, in unseren Vereinen entgegen zu treten. Kämpfen wir so gegen ein Klima der Selektion und Ausgrenzung!

Das könnte unser Beitrag sein, damit sich die Geschichte nicht wiederholt, diesmal unter dem heimtückischen Vorwand, Selektion sei Privatsache - Privatsache mit gütiger Nachhilfe eines enormen gesellschaftlichen Drucks. Eugenik ist niemals Privatsache. Selektive medizinische Massnahmen dürften niemals von Krankenkassen bezahlt werden.Ich plädiere für einen Verfassungsartikel, der die Mitfinanzierung sämtlicher medizinischer Diagnostik verbietet, welche lediglich zu selektiven Zwecken angewendet und mit der Elimination von Menschenleben endet.




von Pfr. Hans-Jürg Stückelberger, Präsident Zukunft CH, www.zukunft-ch.ch

Es gibt wieder einmal Streit um die Kinderbetreuung. Offenbar sind sich alle, sowohl dieVolksinitiative „Kinderbetreuung Ja“ und der Gegenvorschlag des Kantonsratesdarin einig, dass eine „Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie grosse gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Bedeutung“  hat. Ich denke, niemand will verhindern, dass Mütter auch ihre beruflichen Fähigkeiten im Interesse der Familie ausnützen und weiter entwickeln können. Aber der Text, mit dem der Kanton informiert, verrät sich selber. Er redet vom gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Interesse. Er redet nicht von dem,was im Interesse der Kinder ist. 

Ich befürchte, dass in diesem Zusammenhang eine weitere Runde zur Verstaatlichung der Erziehungeingeläutet wird. Schon im Volksschulgesetz von 2005 sind die Schulgemeinden verpflichtet für Horte, Mittagstische und betreute Aufgabenstunden zu sorgen,sofern ein entsprechender Bedarf besteht. Was ich schon lange vermisse, ist eine grundsätzliche Diskussion über die Ziele der Erziehung. Dazu müsste man zuerst wissen, was der Mensch ist. Ist er ein Affe, wie die Darwinisten behaupten, oder hat er viele Gemeinsamkeiten mit Tieren, ist aber ein Ebenbild Gottes. Je nachdem wie man diese Frage entscheidet, wird auch das Erziehungskonzept anders ausfallen. Dabei kann man sich nicht damit zufrieden geben, dass die Kinderbetreuung „professionell“ sein wird, weil ausgebildete Personen sich um die Kinder kümmern. Denn das kann heissen, dass Kinder professionell zu hochentwickelten Affen erzogen werden. Wenn  man später den Schülern im Biologieunterricht ebenfalls klar macht, dass der Mensch ein Affe ist, dann muss man sich nicht wundern, wenn manche Schüler das glauben und sich auch so verhalten.

 
   
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