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von Dr. Markus Schildknecht, Leiter Gebet für die Schweiz

Raymond J. Bär, Verwaltungsratspräsident der Bank Julius Bär in Zürich, hat den Politikern wie auch den Zeitungslesern [1] in der Schweiz flächendeckend seine Sicht der Schweiz kundgetan.  Unter dem Titel ‚Vom belächelten Auslaufmodell zur respektierten Ausnahme‘ beschreibt er die Grundlagen und positiven Konsequenzen des Schweizerischen Naturells.

Als Kern der wirklich bemerkenswerten Geschichte und Entwicklung der Schweiz beschreibt er das konservative Bergler-Naturell der Schweiz, das im Kern liberal ist. Auf der Grundlage des Liberalismus hätte sich die Ausnahmeerscheinung Schweiz entwickelt. Die dargestellte positive Sicht der Schweiz ist ein wohltuender Kontrapunkt in der vielfach nur negativ gezeichneten Situation der Schweizerischen Gegenwart. Vieles, was heute als Schwäche gebrandmarkt wird, hat sich in der längerfristigen geschichtlichen Perspektive als grosse Stärke herausgestellt.

So gut die Analyse der Gegenwart auch ist, so sehr unterschlägt sie das wahre Fundament der positiven Entwicklungen in der Schweiz. Sicher war der Liberalismus die treibende politische Kraft bei der Gründung des heutigen Bundesstaates. Der Liberalismus allein kann aber die Ausnahmeerscheinung nicht erklären. Vielmehr waren es die im christlichen Glauben verwurzelten politischen und wirtschaftlichen Exponenten, die einen Staat nach den biblischen Wertmassstäben aufzubauen begannen. Eine liberale Grundhaltung – die Achtung der Freiheit des Menschen aufgrund seiner von Gott gegebenen Würde – ist ein wesentlicher Teil des christlichen Weltbildes, das sich schon dadurch vom sozialistischen Weltbild unterscheidet.

Die Menschen in der Schweiz waren und sind nicht besser oder schlechter als in anderen Nationen. Doch Gott hat es in Seiner Gnade gefallen, der Schweiz als Nation christliche Zeichen zu geben:

Die Entstehung als Eidgenossenschaft (Eid = Verpflichtung unter Anrufung Gottes und in Verantwortung vor IHM) – der Rütlischwur, der Bundesbrief

Die Grundlage des heutigen Staatswesens – die Bundesverfassung mit der Präambel ‚Im Namen Gottes des Allmächtigen’

Die Kennzeichnung – das Christuskreuz als Wappen 

Der Ausdruck – die Hymne (Aufruf zum Gebet in Freiheit), der Eidgenössische Dank-, Buss- und Bettag, der Fünfliber (dominus providebit)

Die Zeichen erinnern die Schweizer und die Autoritätsträger im Staat an Christus und ihre Verantwortung vor Gott. Eine Verantwortung, die sich aus der erlebten Gnade durch die Zuwendung und den Schutz Gottes zu unserem Land ergibt. Dies ist das wahre Fundament der Ausnahmeerscheinung Schweiz. Halten wir uns das in Erinnerung und tragen wir auch in Zukunft Sorge dazu!

[1] Tageszeitungen vom 10. August 2010




von Christoph Keel, Geschäftsführer Human Life International

Es ist schon einige Zeit her…. Ich war an eine Hochzeit eingeladen. Ein junger Mann mit Down-Syndrom hatte auf der Bühne sein Keyboard aufgestellt, klopfte seine Sprüche und unterhielt die ganze Hochzeitsgesellschaft in einer Art und Weise, die absolut herzerwärmend war. Das Publikum nahm ihn ernst und er das Publikum. Der bekannte Funke ist übergesprungen. So steigerte sich die Stimmung immer mehr. Am Schluss dirigierte er den ganzen Saal. Keiner von den „Normalen“ vor ihm oder nach ihm hat die Leute so gut unterhalten. Menschen mit Downsyndrom erbringen u.a. auch phantastische Leistungen. Betrachten Sie beispielsweise einmal die Bilder des Malers Markus Weber 

Die ganze Schweiz freut sich im Moment an der Sendung „Üsi Badi“ und findet die sechs behinderten Leute sehr sympathisch.

Selten zwar, aber immerhin ab und zu finden sich auch in Pendlerzeitungen nachdenkenswerte Artikel. So geschehen am letzten Freitag, 30. Juli 2010: : „Mehr Abtreibungen bei Downsyndrom“. Da heisst es unter anderem, dass 80-92% aller Kinder mit der Diagnose Down-Syndrom abgetrieben würden…

Roman Manser von der Hochschule für Heilpädagogik in Zürich meinte: Das sei bedauerlich: «Erst die Vielfalt menschlicher Existenzen macht unsere Spezies doch so interessant.» Der Artikel löst eine Welle von Online-Kommentaren aus. Die Mehrheit findet es völlig ungerechtfertigt, dass solche Menschen einfach „ausgesondert“ werden.

Das Hauptproblem, selbst für betroffene Eltern, scheint nicht so sehr die Mehrbelastung infolge der Behinderung zu sein, sondern die gedankenlosen und menschenverachtenden Kommentare von x-beliebigen Passanten. 

Meine Fragen zum 1. August: Sind wir bereit, auch Behinderten Heimat zu geben? Sind wir bereit, den Reichtum der Behinderten anzunehmen. Leisten nicht Behinderte einen unverzichtbaren Beitrag daran, dass unser Gesellschaft das menschliche Mass nicht verliert und auch die Gesunden immer wieder merken, was wirklich wichtig im Leben ist? Haben wir genügend Zivilcourage, abschätzige Kommentaren über Behinderte in der Oeffentlichkeit, an unserem Arbeitsplatz, in unseren Vereinen entgegen zu treten. Kämpfen wir so gegen ein Klima der Selektion und Ausgrenzung!

Das könnte unser Beitrag sein, damit sich die Geschichte nicht wiederholt, diesmal unter dem heimtückischen Vorwand, Selektion sei Privatsache - Privatsache mit gütiger Nachhilfe eines enormen gesellschaftlichen Drucks. Eugenik ist niemals Privatsache. Selektive medizinische Massnahmen dürften niemals von Krankenkassen bezahlt werden.Ich plädiere für einen Verfassungsartikel, der die Mitfinanzierung sämtlicher medizinischer Diagnostik verbietet, welche lediglich zu selektiven Zwecken angewendet und mit der Elimination von Menschenleben endet.




von Pfr. Hans-Jürg Stückelberger, Präsident Zukunft CH

Es gibt wieder einmal Streit um die Kinderbetreuung. Offenbar sind sich alle, sowohl dieVolksinitiative „Kinderbetreuung Ja“ und der Gegenvorschlag des Kantonsratesdarin einig, dass eine „Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie grosse gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Bedeutung“  hat. Ich denke, niemand will verhindern, dass Mütter auch ihre beruflichen Fähigkeiten im Interesse der Familie ausnützen und weiter entwickeln können. Aber der Text, mit dem der Kanton informiert, verrät sich selber. Er redet vom gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Interesse. Er redet nicht von dem,was im Interesse der Kinder ist. 

Ich befürchte, dass in diesem Zusammenhang eine weitere Runde zur Verstaatlichung der Erziehungeingeläutet wird. Schon im Volksschulgesetz von 2005 sind die Schulgemeinden verpflichtet für Horte, Mittagstische und betreute Aufgabenstunden zu sorgen,sofern ein entsprechender Bedarf besteht. Was ich schon lange vermisse, ist eine grundsätzliche Diskussion über die Ziele der Erziehung. Dazu müsste man zuerst wissen, was der Mensch ist. Ist er ein Affe, wie die Darwinisten behaupten, oder hat er viele Gemeinsamkeiten mit Tieren, ist aber ein Ebenbild Gottes. Je nachdem wie man diese Frage entscheidet, wird auch das Erziehungskonzept anders ausfallen. Dabei kann man sich nicht damit zufrieden geben, dass die Kinderbetreuung „professionell“ sein wird, weil ausgebildete Personen sich um die Kinder kümmern. Denn das kann heissen, dass Kinder professionell zu hochentwickelten Affen erzogen werden. Wenn  man später den Schülern im Biologieunterricht ebenfalls klar macht, dass der Mensch ein Affe ist, dann muss man sich nicht wundern, wenn manche Schüler das glauben und sich auch so verhalten.

 
   
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